Der SeeFunk-Schein SRC
Das "Short-Range-Certificate" – auf Beamtendeutsch das beschränkt gültige Betriebszeugnis für die Sportschifffahrt – ist meiner Meinung nach der wichtigste Schein, den man nach dem Hochseeausweis erwerben sollte.
Auf den meisten Charteryachten sind neben Kartenplottern und allerlei sonstiger Elektronik auch Seefunkanlagen installiert. Es macht rein praktisch gesehen schon Sinn, die Funktionsweise dieser Geräte nicht nur zu verstehen, sondern diese auch nutzen zu können.
In vielen Staaten ist ein SRC-Funkschein mittlerweile vorgeschrieben. In Deutschland muss der Skipper einer mit einem UKW-Funkgerät ausgerüsteten Charteryacht zwingend über den SRC-Funkschein verfügen. In einigen anderen Staaten muss zumindest ein Crew-Mitglied einen entsprechenden Nachweis vorweisen können.
Kurz: Ohne SRC gibt es in vielen Ländern kein Charterboot vom Verleiher!
Im Dezember 2009 stellte ich mich nach einem durchaus anspruchsvollen Selbststudium der Prüfung beim BAKOM in Biel und bin seitdem Inhaber eben dieses SRC-Scheines.
Wie ich mich auf die SRC-Prüfung vorbereitete und wie diese Prüfung genau ablief, erfahren Sie in einem umfangreichen Artikel auf meiner Segelseite:
Warum nur SRC und nicht das LRC?
Das Long-Range-Certificate umfasst neben dem VHF-Teil für den küstennahen Funkverkehr auch den Kurz- und Grenzwellenfunkverkehr. Dieser wird aber meiner Meinung nach nur benötigt, wenn man eine Weltumseglung auf eigenem Kiel plant und eine entsprechende Anlage sein eigen nennt.
Plane ich keine solche Reise, benötige ich auch kein LRC. Dieses kann man dann ja immer noch bei Bedarf erwerben.